
Für das Schuljahr 2019/20 stehen 16 Studienplätze für Landmaschinenmechanik zur Verfügung. Die Anzahl der Studienplätze wird entsprechend § 2 der Zulassungssatzung festgelegt.
Erforderlich ist der Nachweis der erfolgreich abgelegten Gesellenprüfung oder einer gleichwertig anerkannten Facharbeiterprüfung.
Berufsspezifische Erläuterungen: welche Berufstätigkeit ist einschlägig?
z.B. Kfz-Mechaniker, Mechatroniker, Metallbauer
Übersteigt die Zahl der Bewerber die Zahl der verfügbaren Ausbildungsplätze, wird die Aufnahme in einem Zulassungsverfahren geregelt. In diesem Auswahlverfahren werden in einem Punktesystem folgende Angaben gewürdigt:
- Leistung bei der Gesellenprüfung
- Auszeichnungen und Anerkennungen
- berufsbezogene Fortbildungskurse
- Berufsjahre
- Härtefälle
